Nein! Mindestlöhne legen eine Einkommensuntergrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Oberhalb dieser Lohnhöhen kann sich die Traifautonomie frei entfalten.
Aus sozialpolitischen Erwägungen schreibt der Gesetzgeber soziale Mindeststandards, wie etwa die Höchstarbeitszeiten, den gesetzlichenMindesturlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, als Rahmenbedingungen für tarifl iche Regelungen vor. Mindestlöhne würden ebenso wenig einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen.
Die Tatsache, dass Arbeitgeber heute häufi g nicht mehr bereit sind, Existenz sichernde Löhne zu zahlen, lässt erkennen, dass der Staat hier nicht einfach wegschauen darf. Wenn das Lohnniveau weiter sinkt und Lohnuntergrenzen durch die Zumutbarkeitsregeln zur Aufnahme von Arbeit lediglich durch die sogenannte Sittenwidrigkeit definiert werden, weitet sich der Niedriglohnsektor zwangsläufi g aus und bedeutet für immer mehr Menschen »Arm trotz Arbeit« und vorprogrammierte Altersarmut.