Mindestlöhne anderswo

Mindestlöhne sind ein wichtiges Schutzinstrument für die Beschäftigten. Er bildet einen wesentlichen Baustein der Europäischen Sozialordnung. Auch die EU-Kommission geht davon aus, dass nur über eine regulierte Angleichung nationaler Mindestlohnkonzepte der Prozess der europäischen Integration sozialverträglich gestaltet werden kann.

 

Mindestlöhne gibt es momentan in 20 Ländern der Europäischen Union. Die Höhe der Mindestlöhne variiert in der EU zwischen 0,71 Euro pro Stunde in Bulgarien und 10,16 Euro pro Stunde in Luxemburg.

 

In den USA wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 1938 eingeführt. Heute liegt er bei 5,47 Euro pro Stunde.

 

Mehr dazu in unserer "Tour d'Europe" des Mindestlohns.

 

Weitere Informationen über Mindestlöhne in anderen Ländern finden Sie in der WSI-Datenbank der Hans-Böckler-Stiftung, die Sie hier herunterladen können www.boeckler.de/pdf/ta_mindestlohndatenbank.pdf (PDF-Dokument)

 

Vorrangig sollen in Deutschland Tarifverträge den Beschäftigten ihren gerechten Anteil am Wohlstand sichern und sie vor Lohndumping schützen. Da tarifliche Regelungen jedoch häufig nicht ausreichen, um allen Beschäftigten einen Lohn von mindestens 8,50 € zu garantieren, brauchen wir Mindestlöhne, die nicht unterschritten werden dürfen.

 
 

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