Im Zuge des anhaltenden Umbaus des Sozialstaats sind vielfältige Regelungen verloren gegangen, die der Sicherung von sozialen Mindeststandards dienten.
In Deutschland ist der Niedriglohnsektor in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Viele Menschen verdienen trotz Vollzeitarbeit so wenig, dass ein menschenwürdiges Leben davon nicht möglich ist. Auch in manchen Tarifverträgen betragen die Stundenlöhne nur vier, fünf oder sechs Euro. Das ergibt Bruttomonatsverdienste für einen Vollzeitjob von 700 bis 1000 Euro im Monat.
Nach der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung für Arbeitsuchende ist heute die Sittenwidrigkeit die einzige Notbremse auf der Lohnskala. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der 30 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Nicht sittenwidrig sind schon heute Löhne von weniger als drei Euro pro Stunde. Auf der anderen Seite nehmen Beschäftigte aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz kontinuierlich Senkungen des Einkommensniveaus hin. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale.
Die DGB-Kampagne für Mindestlöhne ist der Überzeugung, dass soziale Mindeststandards auch in Deutschland rechtsverbindlich gesichert sein müssen. Hierzu gehören Mindestlöhne, um Armutslöhne zu beseitigen.