Warum nicht hier?

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne, anders als in 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten. In Frankreich beträgt der Mindestlohn 9,00 Euro pro Stunde und in England 6,91 Euro. In Deutschland werden die Löhne von den Tarifparteien ausgehandelt, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Tarifautonomie wird durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz garantiert. Durch Tarifverträge werden in Westdeutschland rund 70 Prozent der ArbeitnehmerInnen erfasst und in Ostdeutschland rund 55 %. Auch Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen profitieren davon, da die Unternehmen diese Tarifabschlüsse häufig übernehmen.

 

Vorrangig sollen auch weiterhin Tarifverträge den Beschäftigten ihren gerechten Anteil am Wohlstand sichern und sie vor Lohndumping schützen. Gewerkschaften können sich aber nicht immer mit ihren Lohnforderungen durchsetzen. So zum Beispiel, weil sie aufgrund eines zu geringen Organisationsgrades zu wenig Druck ausüben können. Außerdem gibt es Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind und deshalb keiner Tarifbindung unterliegen. Wenn tarifliche regelungen nicht ausreichen, brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf.

 
 

Weiterempfehlen: