Was ist ein Entsendegesetz?

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von 1996 soll verhindern, dass Beschäftigte, die aus dem Ausland nach Deutschland zur Arbeit „entsandt“ werden, nach den tieferen Standards ihres Heimatlandes entlohnt werden und so die deutschen Tarifstandards untergraben.

 

Das Entsendegesetz schreibt deshalb vor, dass die Rechtsnormen eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages auch für solche Arbeitsverhältnisse der Branche gelten, die zwischen einem ausländischen Unternehmen und seinen in Deutschland beschäftigten ArbeitnehmerInnen bestehen. Das Entsendegesetz wurde seit seinen Anfängen leicht ausgeweitet und galt zunächst für die Branchen Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk und Postdienstleistungen. 2009 sind die Branchen Bergbauspezialarbeiten, Großwäschereien, Entsorgungswirtschaft, Wachdienste, Aus- und Weiterbildung und Pflegedienste hinzugekommen.

 
 

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