Mindestlöhne helfen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Gesellschaft.
Sie sorgen erstens auf individueller Ebene dafür, dass eine einzelne Erwerbsperson für ihre Vollzeitarbeit (oder anteilig für eine Teilzeitarbeit) einen existenzsichernden, armutsvermeidenden, „gerechten“ Lohn erhält.
Mindestlöhne garantieren zweitens auf betrieblicher Ebene, dass die Existenz aller Unternehmen, Handwerksbetriebe und sonstigen Selbständigen mit abhängigem Personal nicht mehr durch die heute häufig zu beobachtende Unterbietungskonkurrenz (Schmutzkonkurrenz) mittels noch niedrigerer Löhne – und Sozialleistungen – gefährdet wird.
Und er beugt schließlich drittens auf gesellschaftlicher Ebene einer Destabilisierung vor, die ansonsten durch den bodenlosen Verfall der Einkommen bzw. der Nachfragekraft breiter Bevölkerungskreise, durch steigende Armut und zunehmenden sozialen Ausschluss, durch vermehrte Kriminalität und anderes drohen könnte. Auch würde der Sozialstaat ausnahmsweise an der richtigen Stelle Geld (bzw. Steuerlast auf seine Bürger) einsparen, weil die Anhebung vieler heute niedriger Löhne auf das höhere Niveau des Mindestlohns erhebliche öffentliche Mittel zur Behebung von Einkommensarmut - vor allem von ergänzender Sozialhilfe - entbehrlich macht.