Wie finanziert die Wirtschaft Mindestlöhne?

Die Sorgen der Arbeitgeber gegenüber einem Mindestlohn sind in erster Linie, trotz der neuen Verpflichtung von anderen Arbeitgebern durch illegale Unterschreitung des Mindestlohns unterboten und damit vom Markt verdrängt zu werden.

 

Diese Sorgen aber sind unberechtigt, weil der Mindestlohn bundesweit bekannt sein wird, mit dem Bekanntheitsgrad aber die Hemmschwelle zu seiner Umgehung steigt. Dies gilt umso mehr, wenn Kontrollen und auch Sanktionen staatlicher Ämter zur flächendeckenden Einhaltung der Mindestlöhne ebenso beitragen wie ein individuelles und kollektives (Verbands)Klagerecht gegen Verstöße.

 

Die Sorgen der Arbeitgeber in zweiter Linie, nämlich Mindestlöhne bzw. die Erhöhung jetziger Niedriglöhne nicht bezahlen zu können, sind ebenso wenig berechtigt. Denn selbst wenn die notwendige Niedriglohn-Steigerung in manchen Fällen 30 Prozent oder mehr betragen müsste: sie betrifft immer nur den eher kleineren Teil einer Belegschaft; und die Lohnkosten der ganzen Belegschaft machen heute ohnehin nicht den größten Teil aller betrieblichen Kosten aus. Es wird deshalb nach Einführung von Mindestlöhnen passieren, was zuletzt in Großbritannien aus diesem Anlass beobachtet werden konnte: teilweise steigen zum Kostenausgleich die Preise einzelner Waren oder Leistungen etwas, teilweise sinken die Gewinne etwas. Die Gewinnsituation in Deutschland aber ist seit Jahren im Gegensatz zur Lohnsituation außerordentlich gut. Und sinkende Gewinne relativiert der Fiskus automatisch auch durch sinkende Steuern. Schließlich wird die Anpassung der Unternehmen an Mindestlöhne auch durch eine Übergangsfrist mit einem moderaten Einstiegs-Mindestlohn unterstützt. Und letztlich darf nicht übersehen werden, dass durch die breite Anhebung von heutigen Niedriglöhnen auch zusätzliche private Kaufkraft in den volkswirtschaftlichen Kreislauf fließt, die den Unternehmen auch als teilweiser Ausgleich zugute kommt.

 
 

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