Behauptet wird:
Durch die Einführung von Mindestlöhnen werden aus Kostengründen zahlreiche Arbeitsplätze ins Ausland verlagert.
Richtig ist:
Jobs im Niedriglohnsektor sind vor allem ortsgebundene Dienstleistungen in Bäckereien, im Bewachungsgewerbe, in der Friseurbranche oder auch in der Gastronomie. Sie können nicht einfach ins Ausland verlagert werden.
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