Mindestlöhne sind ein unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb.

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Behauptet wird:
Mindestlöhne sind unzulässige Eingriffe des Staates in die freie Preisbildung am Markt.

 

Richtig ist:
Seit Jahren entziehen sich Teile der Arbeitgeber der Tarifbindung und drücken die Löhne. Niedriglöhne sind das Resultat. Gesetzliche Lohnuntergrenzen sind notwendige Eingriffe, da ohne sie ein Marktpreis entsteht, der nicht Existenz sichernd ist und die Sozialkassen belastet.
 

 

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