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Was ist der Stand der Dinge beim Mindestlohn? Welche Bedeutung hat der Mindestlohn-Kompromiss der CDU? Ist der Mindestlohn in Sichtweite? Diese und ähnliche Fragen erreichen uns täglich und im folgenden beantworten wir die brennendsten Fragen. Sollte Ihre Antwort noch nicht dabei sein, schreiben Sie uns eine Nachricht.
Stand: 28.11.2011
Nein. Die CDU hat auf ihrem Parteitag nur beschlossen, dass eine Lohnuntergrenze festgelegt werden soll. Die Höhe soll sich an den für allgemeinverbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Diese liegen derzeit zwischen 6,53 Euro und 13,00 Euro.
Nein. Nach dem CDU-Beschluss soll die Lohnuntergrenze nur für die Bereiche gelten, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Kanzlerin Merkel möchte keine einheitliche Lohnuntergrenze, sondern eine Differenzierung nach Branchen und Regionen.
Der CDU-Vorschlag sieht vor, dass eine Kommission der Tarifpartner die Lohnuntergrenze festlegt. Sie soll auch über Einzelheiten und weitere Differenzierungen entscheiden.
Das hängt von der jeweiligen Definition des Betrachters ab. Der Begriff Lohnuntergrenze soll aus CDU-Sicht zeigen, dass es sich nicht um eine gesetzliche, also staatliche, Festlegung handelt. Die Tarifpartner sollen den untersten Entgeltbetrag festlegen und nicht die Politik. Die CDU möchte damit deutlich machen, dass die Lohnfindung in Deutschland weiterhin bei den Tarifpartnern belassen wird.
Der Mindestlohn für alle wird durch den CDU-Vorschlag nicht geschaffen. Die Parteien, insbesondere CDU/CSU und FDP, könnten diesen einführen. Dies scheint derzeit jedoch politisch nicht gewollt zu sein.
Der DGB spricht sich schon seit langem für die Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro pro Stunde aus. Dieser Mindestlohn soll flächendeckend gelten, das heißt: Alle Löhne müssen mindestens 8,50 Euro pro Stunde betragen. Wenn Tarifverträge niedrigere Entgelte enthalten, muss mindestens 8,50 Euro stattdessen gezahlt werden.