Quelle: Bundesarbeitsgericht
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, Ingrid Schmidt, habe scharfe Kritik an den Dumpinglöhnen in Deutschland geübt. „Es gibt Bereiche, da kann man die Bundesrepublik nur noch als Niedriglohnland bezeichnen“, zitiert die Ostthüringer Zeitung die Juristin bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.
Schmidt habe auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen, wonach ein Lohn unterhalb von zwei Dritteln des ortsüblichen Tariflohns sittenwidrig sei. Angaben der Ostthüringer Zeitung zufolge habe sie den Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung Langzeitarbeitloser (Argen) empfohlen, gegen Niedriglöhne, die sie mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssten, zu klagen.
In Bezug auf das Lohndumping der Drogeriemarktkette Schlecker erklärte Schmidt. „Man kann einem Unternehmen nicht vorwerfen, wenn es die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt.“ Um Niedriglöhne dauerhaft zu beseitigen, sei daher der Gesetzgeber am Zug, so die oberste Arbeitsrichterin.
ich schliese mich den ausführungen der Richterin an!!!!!
Endlich jemand aus einer höheren Position der die Probleme dieses Landes erkannt hat.
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