Foto: Bundesagentur für Arbeit
Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze gilt: Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen auch dann einen Job annehmen, wenn dieser zum Beispiel geringere Qualifikationen erfordert, schlechter bezahlt wird oder längere Fahrtzeiten zum Einsatzort entstehen. Andernfalls drohen Leistungskürzungen. Doch auch Langzeitarbeitslose müssen nicht jede Arbeit akzeptieren. Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, einen Job zum Dumpinglohn anzutreten, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund jetzt im Fall einer Bochumer Hartz IV-Empfängerin entschieden, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro beschäftigt werden sollte.
Die arbeitslose Frau hatte das Jobangebot abgelehnt. Daraufhin senkte die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bochum die Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch II für drei Monate um 30 Prozent. Die Betroffene klagte und bekam Recht. Das Sozialgericht Dortmund hob die Leistungskürzung von monatlich 104 Euro auf und entschied, dass ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro unzumutbar sei. Solche Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher. Als sittenwidrig gilt, wenn der Lohn mindestens 30 Prozent unter Tarif oder der ortsüblichen Entlohnung liegt. Arbeitslosen derartige Tätigkeiten unter Androhung von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben, so das Gericht in seinem Urteil.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg äußerte sich positiv zu dem Urteil. Es sei gut, dass Lohndumping nicht durch Sanktionen im Rahmen der ALG-II-Leistungen unterstützt werden könne. Weiter bekräftigte er: „Mit diesem Urteil hat das Sozialgericht einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Lohndumping geleistet. Allerdings wird damit auch deutlich, dass Dumpinglöhne kein Einzelphänomen der Wirtschaft sind. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein geeignetes Instrument gegen Armutslohn-Arbeitgeber.“
Die Entscheidung des Sozialgerichts macht ein grundlegendes Problem sichtbar. Viele Langzeitarbeitslose sind durchaus bereit, auch schlechtere Bedingungen für eine feste Stelle in Kauf zu nehmen. Doch die Löhne gerade für Tätigkeiten, die keine oder nur geringe Qualifikationen verlangen, sind so stark gesunken, dass die Beschäftigten ohne staatliche Transferleistungen oft nicht davon leben können. Das senkt nicht nur die Motivation, einen Job anzunehmen, sondern entlässt auch die Unternehmen aus der Verantwortung, ihren Beschäftigten Existenz sichernde Löhne zu zahlen. Anstatt also Hartz IV-Empfänger mit der Androhung von Leistungskürzungen in Billiglohnjobs zu drängen, sind flächendeckende Mindestlöhne gefragt, um den freien Fall der Löhne nach unten zu stoppen.
Ein lange überfälliges Urteil. Als Konsequenz sollten nun die Arbeitsgelegenheiten in Form von 1 Euro Jobs Zwangsarbeit sofort eingestellt werden. Die Arbeitsbereitschaft eines Arbeitssuchenden kann genauso gut mit einem bezahlten Arbeitsangebot überprüft werden. Und Menschen die wirklich eine Integration für den Arbeitsmarkt benötigen brauchen professionelle Unterstützung, die bei den derzeitigen Arbeitsgelegenheiten nicht gegeben ist. Hier in Wiesbaden gefährdet und verdrängt etwa das Bauhaus mit seinem Second-Hand Kaufhaus reguläre Arbeitsplätze
Dieses Urteil ist sehr zu begrüßen. Aber, wie verhält sich die Situation von Zwangsverpflichtung von Hartz IV- Empfängern bei 1,- Euro-Jobs.
Es ist schon ein Trauerspiel...zum wiederholten Mal muss ein Sozialgericht eingeschaltet werden, um eine Agenda 2010 (Hartz IV) Gesetzgebung zu revidieren. Die rot-grüne Bundesregierung und auch die schwarz-rote Bundesregierung waren hierzu nicht bereit, obwohl beide Regierungen versprochen haben, notwendige Korrekturen vorzunnehmen.
Ach ja, wir haben 2009 Bundestagswahl. Erinnern wir uns daran, wenn wir im September an die Wahlurne gehen, wem wir diese menschenverachtenden und unsozialen Zustände zu verdanken haben
hallo ich finde das urteil war unablässig, endlich werden wir nicht als sklaven mehr verschachert.
weis jemand das acktenzeichen? wäre hilfreich.
gruß petra
Ein Hoch und Bravo dem Richter des Dortmunder Sozialgerichts! Ein erster Schritt der endlich mal den Sozialstaat, auch für die "Kleinen Bürger", erkennen lässt! Solange es aber Vorschriften gibt (Sozialgesetzbuch II), die solche Dumping- löhne sanktionieren, ist es die Sacher der Politiker faire Bedingungen zu schaffen. Auch für die Mehrheit der Hartz IV Empfänger ist es von psychischer Bedeutung, sich für menschen- würdige Konditionen, wieder in den Arbeitspro- zess einzugliedern! Das Zulassen von 1€uro Jobs sowie von Dumpinglöhnen, stören ganz empfindlich die Kaufkraft der Bürger und somit auch die Entwicklung der Wirtschaft und des Landes. Eine entscheidende öko- nomische Kraft wird durch die Mehrheit der Parteien, bewusst negiert! Dadurch klafft die Schere zwischen arm und reich, immer weiter aus einander. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohn
(7,50€ als Anfang), würde die Kaufkraft stärken und die Wirtschaft stärken! Siehe Abwrakprämie!
Hallo,
hier das Aktenzeichen zum Urteil. Es lauetet:
S 31 AS 317/07
Ein gutes und längst überfälliges Urteil.
Mein Dank gilt der mutigen Klägerin, die gegen die menschenverachtenden Hartz 4
Gesetze klagte.
Nur mit einem DRINGEND notwendigen MINDESTLOHN von über neun € die Stunde, geht es mit der BRD Wirtschaft bergauf.
Die 1€ Jobber SKLAVENLÖHNE sind rechts-und sittenwidrig und müssen endlich verschwinden !!!!!!
STOPPT DUMPINGLÖHNE !!!!!
JETZT !!!!!!!!!!!!!!!
Mit proletarischen Grüßen
FW
7,50€ als Anfang), würde die Kaufkraft stärken und die Wirtschaft stärken! Siehe Abwrakprämie!
Lächerlich der abgegebene Kommentar!
Bei dem Lohn 7,50 Euro für ausgelernte Facharbeiter bleibt doch weniger als der Hartz Satz über. Als Arbeiter hat man noch immer 50 Prozent Abzüge. Dann kommen noch 19 % Mehrwertsteuer hinzu,(Gas,Strom, Bundesbahn, Versicherungen usw. Miete muss gezahlt werden, Essen will man auch. Kleidung?kann man ja gebraucht kaufen wie ein Hartz Empfänger es muss!
Von dem Euro, der dann überbleibt, werde ich in einen Kaufrausch verfallen. Um die Kaufkraft zu stärken, müssen die Zeitarbeitsfirmen verboten werden. Wenn es so weitergeht mit diesen Firmen, hat es sich mit der Kaufkraft, aber das ist ja so gewollt. Deutschland soll untergehen im Sumpf mit der Hartz Politik.
Armes Deutschland,
Der entsprechende sog. "Fallmanager" sollte sich wegen Nötigung strafrechtlich verantworten. Solche Vorkommnisse sind der Regelfall bei der Bundesanstalt für Arbeit, und es wird sich nichts ändern, solange sich die Willkürbediensteten nicht zu verantworten haben.
Aber das lamentieren über die 1-Teuro-Jobs verstehe ich nicht. Wenn ich Hartz4 beziehe, bin ich glücklich, mir noch 100 oder 150 Teuro zuverdienen zu können, um eine Überlebenschance zu haben
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