Freitag, 27.01.2012

Ein Mindestlohn von 8,50 Euro sollte in allen öffentlichen Bereichen gelten

Regierender Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD)

© [Foto: www.klaus-wowereit.de]

 

"Bei der öffentlichen Auftragsvergabe würden wir einen breiteren Konsens für Mindestlöhne in anderen Bundesländern begrüßen", so der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD). In Berlin sieht das Vergabegesetz derzeit einen Mindestlohn von 7,50 Euro für öffentliche Aufträge vor. Im Interview mit mindestlohn.de erläutert der Berliner Landeschef, warum sich dies bald ändern wird und welche Erfahrungen Berlin bisher mit dem Vergabe-Mindestlohn gemacht hat.

 

Der Koalitionsvertrag in Berlin, den Sie mit der CDU abgeschlossen haben, sieht die Anhebung des Mindestlohns im Berliner Vergabegesetz von 7,50 Euro auf 8,50 Euro für die öffentliche Auftragsvergabe vor. Warum ist dies aus Ihrer Sicht notwendig und ab wann wird das in Kraft treten?

 

Klaus Wowereit: Die Koalition hat es sich für die kommende Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, die reguläre Arbeit mit Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen und Mindestlöhnen zu stärken. Die Aktivitäten des Senats zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und insbesondere zur Eindämmung von prekärer Beschäftigung und von Lohn- und Sozialdumping sollen verstärkt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Mindestlohn auf eine Höhe von 8,50 Euro anzuheben und jährlich zu prüfen, inwieweit eine weitere Anpassung wegen veränderter wirtschaftlicher und sozialer Ver-hältnisse erforderlich ist. Alle dafür notwendigen Schritte, einschließlich der Änderung des Vergabegesetzes wird der Senat zügig umsetzen.

 

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit dem Vergabegesetz in Berlin gemacht? Kritiker bemängeln, dass nicht genug getan werde, um die Einhaltung des Vergaberechts zu kontrollieren – es mangele an der Schulung der Beschäftigten in den Vergabestellen und auch an Personal. Wie wollen Sie diesem Missstand abhelfen?

 

Klaus Wowereit: Die Beschwerden über die mangelnde Durchsetzung des Berliner Gesetzes haben sich auf die Anfangszeit beschränkt und hatten auch damals nichts mit dem Mindestlohn zu tun, sondern mit anderen Bestimmungen, die für die Vergabestellen und die Unternehmen schwer zu handha-benden waren. Gemäß § 5 Abs. 1, Satz 1 und 2 BerlAVG hat der Senat außerdem ein Vergabe-Controlling eingerichtet. In den letzten Monaten ist es kaum noch zu Beschwerden gekommen. Beschwerden über die Nichtbeachtung des Mindeststundenentgelts liegen dem Senat nicht vor.

 

Immer mehr Bundesländer haben mittlerweile Lohnuntergrenzen: zum Beispiel Brandenburg 8,00 Euro, Rheinland-Pfalz 8,50 Euro, Nordrhein-Westfalen sogar 8,62 Euro. Sind Sie der Ansicht, jedes Bundesland sollte zwingend bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine Lohnuntergrenze vorsehen?

 

Klaus Wowereit: Auch wenn wir anderen Bundesländern keine Handlungsempfehlungen geben wollen, würden wir es natürlich begrüßen, wenn sich ein breiterer Konsens für Mindestlöhne ergäbe.

 

Andere SPD-geführte Bundesländer mit einem CDU-Koalitionspartner unterstützen eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Warum konnten Sie sich an dieser Stelle nicht gegen die CDU durchsetzen? Oder ist die Wichtigkeit dieses Themas für Sie in den Hintergrund gerückt?

 

Klaus Wowereit: Der Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg u. Rheinland-Pfalz „Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes" wird voraussichtlich am 10.2.2012 im Bundesrat beraten. Über das Abstimmungsverhalten Berlins wird der Senat unmittelbar zuvor beschließen. Die zustimmende Position der SPD-Seite dazu ist klar.

 

Sie fordern bei der Auftragsvergabe von privaten Unternehmen einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Sind Sie der Meinung, dass dieser Mindeststandard auch in öffentlichen Bereichen gelten sollte, wo das Land direkten Einfluss hat – etwa bei den Zuwendungsemp-ängern wie sozialen Projekten oder in outgesourcten Bereichen öffentlicher Unternehmen (z.B. Charité Facility Management)?

 

Klaus Wowereit: Dieser Mindeststandard sollte natürlich auch in allen öffentlichen Bereichen gelten. Wo das in Einzelfällen noch nicht gewährleistet ist, müssen wir es möglichst rasch umsetzen.
 

Die Redaktion dankt für das Interview.

 
 

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3 Kommentare

Montag, 30.01.2012 21:38

Sabine

Hallo zusammen,

nach meinen Berechnungen braucht ein Single ohne Auto einen Stundenlohn von 13:00 Euro. Voraussetzung ist natürlich eine Arbeitszeit von 173 Stunden pro Monat.

Dann würde ER oder SIE netto 1.471,00 Euro verdienen, und könnte auch genug für die Rente sparen. Dies ist aber auch kein Luxusleben, weil es sehr viele Rücklagen und Sparanteile gibt. Für die Rente sollte man auf jeden Fall 330 Euro sparen können. Für die Bildung und für den Urlaub sollte man auch pro Monat je 90 Euro sparen. Für Geschenke und für Festtage sollte man im Jahr jeweils 240 Euro zurücklegen können, denn man möchte ja auch mal gute Freunde oder die Familie zum Essen einladen. Ab einem Mindestlohn von Netto 1471 Euro fäng erst das Leben an. Allerdings sollte man das Geld nicht für teure Autos und Hifi-Anlagen ausgeben. Auch die Musik aus dem Radio ist gut. Erst ab einem Nettolohn von 1.821,00 Euro kann man sich einen Kleinwagen von 350 Euro. Das sind die monatlichen Kosten.

Viele Grüße Sabine

Donnerstag, 01.03.2012 13:14

Marcel

Hallo !
gerade hier in Berlin / Brandenburg wäre eine Anhebung auf 8,50 Euro von großem Vorteil es gibt hier noch genug Menschen die unter 7,00 Euro arbeiten gehen. Ich selbst arbeite im Wachdienst bei einem Stundenlohn von 6,53 Euro bin froh das ich noch 13 Stundenschichten habe um wenigstens auf 1000,00 Euro Netto zu kommen, was ja gerade zum überleben reicht. Essen gehen mit Familie und Urlaub ist schon lange nicht mehr drin. Darunter leiden tuhen die Kinder weil man denen mit so einem Einkommen nichts bieten kann.

Zum Glück bekommt ja ein Herr Wulff sein Ehrensold von 200.000 Euro im Jahr zugesprochen, dafür gehe ich dann gerne 13 Stundenschichten kloppen.

Donnerstag, 01.03.2012 21:19

Torsten

Der ` vertraglich gebotene ` Stundenlohn der Winterdienst-Hilfskräfte
bei den Städtischen Reinigungsbetrieben ( BSR )
in Berlin liegt bei € 6,20 brutto

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