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Die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit in diesem Jahr drohe zu scheitern, glaubt die FAZ . Dem Bundesarbeitsministerium liege noch kein Tarifvertrag vor, auf dessen Basis eine Lohnuntergrenze für alle in- und ausländischen Unternehmen für allgemeinverbindlich erklärt werden könne. Der Anfang Juli von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingereichte Vertrag sei vom Ministerium wegen formaler Mängel zur Überarbeitung zurückgegeben worden. Da es etwa drei Monate dauere von der Einreichung bis zum Inkrafttreten, seien die Chancen gering, dass der Mindestlohn noch in diesem Jahr eingeführt wird. Das Bundesarbeitsministerium widerspreche diesem Zeitplan nicht. „Wir sind weiterhin am Prüfen“, sagte eine Sprecherin lediglich zu dem Vorgang.
Bundesregierung und Opposition hätten sich im Hartz-IV-Vermittlungsausschuss im Februar darauf geeinigt, auf Antrag von Zeitarbeitgebern und Gewerkschaften die tariflich vereinbarten Einstiegslöhne für alle verbindlich zu machen. Der Stundenlohn läge derzeit bei 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten. Von November an wären es dann 7,89 Euro beziehungsweise 7,01 Euro. Als Begründung für den Mindestlohn sei damals die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes am 1. Mai für Arbeitskräfte aus acht mittel- und osteuropäischen Ländern genannt worden.
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