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CDU und CSU hätten sich angeblich auf erste Grundzüge einer Mindestlohnregelung verständigt. Eine paritätisch besetzte Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern solle Mindestlöhne festlegen, berichtet dapd unter Berufung auf die "Passauer Neue Presse". Für den Fall der Nichteinigung in der Kommission solle es eine Schlichtungsmöglichkeit geben. Mindestlöhne seien nur dort geplant, wo keine tarifvertraglichen Löhne vereinbart seien, heißt es weiter. Firmen, die sich an Tarifabschlüssen orientierten, ohne selbst tarifvertraglich organisiert zu sein, sollten nicht in den Geltungsbereich eines allgemeinen Mindestlohns fallen.
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