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Allgemeine Zeitung aus Windhoek, Namibia, 15.05.2012
Zum ersten Mal greife Namibias Arbeitsminister Immanual Ngatjizeko auf eine Lohn- und Gehaltskommission zurück, die ihn mit Empfehlungen zu gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen und zu Arbeitsbedingungen zu beraten habe, berichtet die Allgemeine Zeitung aus Windhoek. Die Kommission bestehe aus fünf Mitgliedern. Zur Vorstellung der ersten Kommission seien auch Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingeladen gewesen.
Ngatjizeko habe gestern deutlich mitgeteilt, was er von der Kommission erwarte, so dasBlatt weiter. Für Farm- und Bauarbeiter sowie für Wachposten der Sicherheitsfirmen gebe es bereits Mindestlöhne, aber noch nicht für Hausangestellte. Unter Hausbediensteten (domestic workers) verstehe der Minister Haushälter, „Kindermädchen“, Pflegepersonal für Senioren, Fahrer, Gärtner und andere Arbeiter, die direkt in einem Haushalt arbeiten.
Trotz vieler anderer Arbeitsschutzgesetze halte der Minister die Hausbediensteten für die „empfindlichste und am meisten marginalisierte“ Arbeitsgruppe Namibias. Hausbedienstete machen 10,9 Prozent aller fest angestellten, regulären Arbeitskräfte aus. „Sie ermöglichen es Zehntausenden von Familien, insbesondere auch Berufsfrauen, zur Arbeit zu gehen, derweil sie sich um den Haushalt kümmern“, zitiert die Allgemeine Zeitung den Minister. Er befürchte aber, dass ein Teil der Hausbediensteten der Ausbeutung, der verbalen, physischen, selbst sexuellen Misshandlung ausgesetzt sei. Dieneue Kommission solle der Arbeitssparte auf den Grund gehen. Ngatjizeko erwarte Empfehlungen zum Mindestlohn.
Badische Zeitung, 15.05.2012
Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hätten 24 Beamte des Hauptzollamts Singen Großbaustellen in Donaueschingen, Bräunlingen und Hüfingen unter die Lupe genommen, berichtet die Badische Zeitung. Die ganz dicken Fische seien den Fahndern bei der vierstündigen Razzia nicht ins Netz gegangen, dennoch hätten die Beamten einige Verstöße registriert.
Von Interesse seien nicht nur die Personalien und die Arbeitserlaubnis der Beschäftigten, sondern auch der Stundenlohn. Auf dem Bau liege der Mindestlohn bei 11,05 Euro. Wie die Razzia zeige, unterliefen einige Arbeitgeber diese gesetzliche Vorgabe. Beschäftigte des Baus dürften auch nicht von Leihfirmen an Arbeitsvermittler durchgereicht werden. Auch in diesem Aspekt sei der Zolltrupp fündig geworden.
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