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von Claus Matecki
Die betrieblichen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Zeitarbeit in NRW stehen im Mittelpunkt einer Studie, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kürzlich vorgelegt hat. Eine Auswertung der Ergebnisse macht deutlich, dass ein öffentliches Interesse besteht, Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen durch einen einheitlichen Mindestlohn zu verringern, eine weitere Erosion der Löhne zu verhindern und untere Haltelinien für deutsche und ausländische Verleihfirmen einzuziehen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften demonstrierten am Dienstag gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und europäischen Gewerkschaften in Straßburg am Sitz des Europäischen Parlamentes für ein soziales Europa. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbock forderte die Mitglieder des EU-Parlaments dazu auf, sich in den anstehenden Abstimmungen für den sozialen Fortschritt in Europa einzusetzen.
Während die Große Koalition über Mindestlöhne in acht weiteren Branchen verhandelt, meldet sich der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) mit den Ergebnissen seiner aktuellen Umfrage zu Wort: Ein bundesweiter Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde würde Arbeitsplätze vernichten. Dem entgegen hält eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass es wirtschaftlich vernünftig ist, ein Abrutschen der Löhne nach unten gesetzlich zu begrenzen, um den privaten Konsum zu sichern. Denn um diesen ist es in Deutschland laut GfK nicht gut bestellt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt in dieser Woche über die Gültigkeit des branchenweiten Postmindestlohns. Kläger sind Konkurrenzunternehmen der Post AG wie PIN und TNT, die den bundesweit gültigen Mindestlohn in der Briefzustellbranche kippen wollen. Im März hatte das Berliner Verwaltungsgericht ihrer Klage stattgegeben und festgestellt, dass der Postmindestlohn Grundrechte der Kläger verletzt. Gegen das Urteil legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berufung ein.
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Diese Presseschau ist ein Service des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin. Internet: www.dgb.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV ist Herr Reinhard Dombre (DGB). Anschrift: s. o.